Eine Flugbegleiterin der früheren Fluglinie Air Berlin ist endgültig mit dem Versuch gescheitert, doch noch eine Abfindung zu bekommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied am Mittwoch generell: Die Flugbegleiter, die im Zuge der Insolvenz des Unternehmens vor zweieinhalb Jahren entlassen worden waren, haben keinen Anspruch auf Abfindung. Die Klägerin hatte argumentiert, dass ihr Arbeitgeber damals nicht rechtzeitig den per Tarifvertrag vorgeschriebenen Interessenausgleich mit den Beschäftigten versucht habe. Für diesen Fall sah der Tarifvertrag Abfindungen vor. Der Erste Senat des BAG hingegen fand, dass dieser Versuch durchaus rechtzeitig stattgefunden habe; wenn auch erfolglos. Bereits das Arbeitsgericht Düsseldorf und das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatten die Klage der Flugbegleiterin abgewiesen.
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