Berlin:Schuldenbremse kommt in Berlin nicht in die Verfassung

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Die Schuldenbremse bekommt in Berlin keinen Verfassungsrang. Stattdessen hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstag gegen die Stimmen der Opposition für eine...

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Berlin (dpa/bb) - Die Schuldenbremse bekommt in Berlin keinen Verfassungsrang. Stattdessen hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstag gegen die Stimmen der Opposition für eine gesetzliche Regelung votiert. Die FDP hatte in einem Änderungsantrag verlangt, alle Extrahaushalte in die Schuldenbremse einzubeziehen, um Schattenhaushalte und Verschuldung auf Umwegen zu vermeiden. Er wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AfD abgelehnt. Damit ist das „Gesetz zur Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenbremse in Berliner Landesrecht“ wie vorgeschlagen beschlossen.

Sibylle Meister von der FDP sagte, es könne nicht mehr Geld ausgegeben werden, als man habe. Ein Unternehmen gehe andernfalls pleite. Ein Staat geht aber aus guten Gründen nicht insolvent. Wir vererben unsere Schulden an die nächste Generation. Deswegen sei eine Schuldenbremse sinnvoll. So wie sie ausgestaltet sei, sei sie jedoch froh, dass sie nicht in der Verfassung stehen solle. Meister kritisierte, der Gesetzentwurf beziehe die Extrahaushalte nicht ein. Sie wolle jedoch eine Schuldenbremse, die den Namen verdiene, begründete sie den Änderungsantrag. 

Daniel Wesener von den Grünen plädierte für eine Regelung unterhalb der Verfassungsschwelle. Die Schuldenbremse sei aber kein perfektes Gesetz und werde in der Diskussion bleiben, räumte er ein. In allen Fraktionen im Bundestag werde inzwischen über den Sinn und Unsinn der schwarzen Null diskutiert.

Berlins Schuldenlast liegt bei aktuell 57,6 Milliarden Euro. Aus Sicht der Finanzsenatsverwaltung ist das trotz der Fortschritte in den vergangenen Jahren noch immer zu hoch. Rechnerisch kamen 2018 auf jeden Berliner 15 037 Euro staatliche Schulden, in diesem Jahr werden es voraussichtlich 14 913 Euro sein. Damit liegt Berlin im Vergleich der 16 Bundesländer auf Platz 13. 

Die Schuldenbremse schreibt einen ausgeglichenen Haushalt vor, um künftige Generationen vor überbordenden Lasten zu bewahren. In der Mehrzahl der Bundesländer ist sie über die Landesverfassung geregelt.

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