Berlin:Berliner mit Betreuer dürfen künftig wählen

Berlin (dpa/bb) - Berliner, die dauerhaft einen Betreuer an ihrer Seite haben, dürfen künftig wählen. Eine entsprechende Änderung des Landeswahlgesetzes wurde am Donnerstag von den Abgeordneten mehrheitlich beschlossen. Das Gesetz regelt die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen.

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Berlin (dpa/bb) - Berliner, die dauerhaft einen Betreuer an ihrer Seite haben, dürfen künftig wählen. Eine entsprechende Änderung des Landeswahlgesetzes wurde am Donnerstag von den Abgeordneten mehrheitlich beschlossen. Das Gesetz regelt die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen.

Bislang waren Menschen von Wahlen ausgeschlossen, die zur Besorgung aller Angelegenheiten dauerhaft einen Betreuer haben. Eine Betreuung bekommen die Betroffenen, wenn sie zum Beispiel eine psychische Krankheit haben oder körperlich oder geistig behindert sind. Zudem durften Berliner nicht wählen, die wegen einer im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen Straftat in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Diese Gruppen können nun wählen. Die Fraktionen von SPD, Linke und Grünen hatten die Änderung eingebracht.

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