USA:Vorwurf der Vergewaltigung gegen Ronaldo

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Cristiano Ronaldo, 33, Fußballspieler bei Juventus Turin. (Foto: Manuel Queimadelos Alonso/Getty Images)
  • Eine US-Amerikanerin behauptet, der fünffache Weltfußballer Cristiano Ronaldo habe sie 2009 in Las Vegas vergewaltigt.
  • Nun bereite ihr Anwalt eine Zivilklage gegen Ronaldo vor, berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel.
  • Der Medienanwalt Ronaldos ließ mitteilen, die Berichterstattung des Spiegel verletze die Persönlichkeitsrechte Ronaldos "auf außergewöhnlich schwerwiegende Weise".

Der mehrmalige Weltfußballer Cristiano Ronaldo muss sich mit Vergewaltigungsvorwürfen auseinandersetzen. Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtet, dass der Anwalt der US-Amerikanerin Kathryn Mayorga im Bundesstaat Nevada eine Zivilklage gegen Cristiano Ronaldo vorbereite. Damit solle eine Verschwiegenheitsklausel für nichtig erklärt werden, der sich Mayorga im Zuge einer außergerichtlichen Einigung mit Ronaldo unterworfen hatte. Nach Angaben des Spiegel habe Ronaldo der Frau 375 000 US-Dollar gezahlt. Es handele sich dabei um Schweigegeld.

Der Fall war in Grundzügen bereits 2017 bekannt geworden. Auf der Grundlage von Dokumenten, die durch die anonym betriebene Enthüllungsplattform "Football Leaks" publik wurden, hatte der Spiegel erstmals über Vergewaltigungsvorwürfe gegen Ronaldo aus dem Juni 2009 berichtet. Sie soll sich in einem Luxushotel in Las Vegas ereignet haben. Seinerzeit war der Name der Frau nicht öffentlich, nun gab sie sich als Kathryn Mayorga zu erkennen.

Die heute 34-Jährige erklärte nun, sie habe den angeblichen Schweigevertrag aus Angst unterschrieben. Ronaldos Beratungsfirma Gestifute erklärte seinerzeit, die Geschichte sei "journalistische Fiktion". Eine Sprecherin Gestifutes verbreitete am Freitag eine Mitteilung des deutschen Medienanwalts Christian Schertz. Die Berichterstattung des Spiegel verletze die Persönlichkeitsrechte Ronaldos "auf außergewöhnlich schwerwiegende Weise" und sei "eklatant illegal". Man bereite juristische Schritte gegen das Magazin vor.

Dann habe sie der Fußballprofi in das angrenzende Schlafzimmer gezerrt

Nach Angaben des Spiegels arbeitete Mayorga zum Zeitpunkt der Geschehnisse viel als "Model". Das Blatt schreibt: "Einer ihrer Jobs war es, sich mit anderen jungen, schönen Frauen vor Bars aufzuhalten, um Gäste anzuwerben." In der fraglichen Nacht habe sie Ronaldo in Las Vegas im Vip-Bereich eines Nachtklubs namens "Rain" kennengelernt. Später sei sie einer Einladung Ronaldos gefolgt, in dessen Penthouse im Hotel Palms Place weiterzufeiern. Ronaldos Begleiter und eine Freundin Mayorgas seien in den Whirlpool gestiegen.

Sie habe sich im Bad umziehen wollen und sei zunächst dort von Ronaldo bedrängt worden. Als ein Freund Ronaldos ins Bad geplatzt sei, habe sie zunächst versucht, die Szenerie zu verlassen. Dann habe sie der Fußballprofi in das angrenzende Schlafzimmer gezerrt und vergewaltigt. Mayorga erstattete am Folgetag Anzeige bei der Polizei. Bei einer Untersuchung im University Medical Center von Las Vegas seien Verletzungen diagnostiziert und dokumentiert worden.

Ronaldo, 33, soll sich 2009 widersprüchlich zum Tathergang geäußert haben. In einer anonymisierten Stellungnahme, die der Anwältin von Mayorga übermittelt worden sei, habe er einmal behauptet, der Sex sei einvernehmlich gewesen. In einer anderen Stellungnahme habe er erklärt: "Sie hat gesagt, dass sie nicht will, aber sich bereitgestellt." Und: "Sie hat immer weiter 'Nein' gesagt. 'Mach das nicht' ." Diese Einlassungen seien Grundlage der Einigung Mayorgas mit Ronaldo gewesen.

Der Spiegel zitiert zudem aus Textnachrichten zwischen dem Anwalt Ronaldos und dem Fußballer, aus denen hervorgehe, dass Mayorga von ihrer ursprünglichen Forderung von einer knapp einer Million Dollar abgerückt sei.

Der neue Anwalt von Mayorga, Leslie Mark Stovall, hält die Einigung für nichtig. Dem Spiegel sagte er, Mayorga sei "zu dem Zeitpunkt der Verhandlungen nicht geschäftsfähig" gewesen, da sie stark traumatisiert war. Er strebe ein Gerichtsverfahren gegen Ronaldo an.

© SZ vom 29.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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