Dortmund (dpa) - Der sogenannte Hammermörder von Dortmund ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Schwurgericht sprach den 52-Jährigen schuldig, vier Menschen umgebracht zu haben. Neben der Haftstrafe stellte es auch die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen. Richter Wolfgang Meyer sprach in der Urteilsbegründung von "grauenerregenden Taten".
Urteile:Vier Menschen getötet - lebenslange Haft für Hammermörder
Dortmund (dpa) - Der sogenannte Hammermörder von Dortmund ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Schwurgericht sprach den 52-Jährigen schuldig, vier Menschen umgebracht zu haben. Neben der Haftstrafe stellte es auch die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen. Richter Wolfgang Meyer sprach in der Urteilsbegründung von "grauenerregenden Taten".
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