Urteile:Verfassungsgericht billigt umstrittene Luftverkehrssteuer

Lesezeit: 2 min

Karlsruhe/Mainz (dpa) - Der Bund kann weiter mit der Milliarden-Einnahme aus der umstrittenen Luftverkehrssteuer rechnen: Das Bundesverfassungsgericht billigte die Ticketsteuer in vollem Umfang.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Karlsruhe/Mainz (dpa) - Der Bund kann weiter mit der Milliarden-Einnahme aus der umstrittenen Luftverkehrssteuer rechnen: Das Bundesverfassungsgericht billigte die Ticketsteuer in vollem Umfang.

„Die Vorschriften des Luftverkehrssteuergesetzes sind mit dem Grundgesetz vereinbar“, sagte der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof. Damit scheiterte das Land Rheinland-Pfalz mit seiner Klage gegen die Abgabe. (Az.: 1 BvF 3/11).

Die deutsche Luftfahrtbranche fordert seit Jahren die Abschaffung der Ticketsteuer, weil sie im Ausland nicht erhoben werde und Kostennachteile im harten Wettbewerb bringe.

Der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Roger Lewentz (SPD) zeigte sich „sehr enttäuscht“. Er forderte von der Bundesregierung, die Sonderbelastung für die deutschen Flughäfen neu zu regeln. Durch die nur in Deutschland erhobene Abgabe gebe es eine ungleiche Wettbewerbssituation in Europa. Rheinland-Pfalz hatte durch die Steuer das Grundgesetz verletzt gesehen und wollte sie für nichtig erklären lassen.

Der Geschäftsführer des Flughafens Hahn, Markus Bunk, nannte die Steuer „eine immense Belastung für die Luftfahrtgesellschaften und damit auch für die Flughäfen“. „Wir bedauern die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts außerordentlich“, sagte er der dpa. Es sei kein glücklicher Tag, da der grenznahe Hunsrück-Airport gegenüber Flughäfen im Ausland weiter benachteiligt werde. Hahn ist die wichtigste Basis des irischen Billigfliegers Ryanair in Deutschland. Dessen Chef Michael O'Leary hatte vehement ein Ende der deutschen Steuer gefordert.

Die Steuer war 2011 von der schwarz-gelben Bundesregierung zur Haushaltssanierung und aus Umweltschutzgründen eingeführt worden, sie gilt für deutsche wie für ausländische Airlines. Der Steuersatz ist nach Entfernung gestaffelt und beläuft sich auf 7,50 Euro bis zu 42,18 Euro pro Passagier. Dem Bund bringt die Abgabe pro Jahr eine Milliarde Euro ein, erhoben wird sie auf alle gewerblichen Passagierflüge, die in Deutschland starten.

Ähnlich wie Bunk argumentierte der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), Klaus-Peter Siegloch. „Die Luftverkehrssteuer macht die deutschen Fluggesellschaften flügellahm“, sagte er. „Wir werden weiter politisch gegen die Steuer vorgehen.“ Der Flughafenverband ADV appellierte an die Bundesregierung, die Steuer abzuschaffen. Das Bundesfinanzministerium begrüßte die Entscheidung dagegen. „Wir freuen uns“, sagte Finanz-Staatssekretär Werner Gatzer.

„Der Gesetzgeber hat den Tarif und die Privilegierungen der Luftverkehrssteuer gleichheitsgerecht ausgestaltet“, sagte Gerichts-Vizepräsident Kirchhof. Die Ticketsteuer ist demnach nicht ungerecht und verletzt auch nicht die vom Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit von Airlines oder Passagieren. Des Weiteren sei der Gesetzgeber zur Erhebung der Steuer berechtigt gewesen.

Rheinland-Pfalz hatte unter anderem kritisiert, dass Privat- und Frachtflüge sowie bestimmte Flüge etwa zu Nordsee-Inseln ohne Bahnverbindung steuerfrei sind. Das gilt auch für Flüge die nach einem Start ins Ausland und einer Zwischenlandung in Deutschland an ein beliebig weit entferntes Ziel führen. Das sei ungerecht.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: