Dortmund (dpa) - Die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren gilt nicht für ältere Fälle: Wer schon vorher freiwillig, aber mit Abschlägen vorzeitig in Rente gegangen ist, kann nicht nachträglich zur Rente ohne Abschläge wechseln. Das hat das Sozialgericht Dortmund entschieden. Das Urteil liegt derzeit zur Berufung beim Landessozialgericht in Essen. In Dortmund hatte ein Frau, die nachträglich wechseln wollte, gegen den ablehnenden Bescheid der Rentenversicherung geklagt. Die Richter wiesen die Klage ab.
Urteile:Urteil: Wechsel in abschlagfreie Altersrente nicht nachträglich
Dortmund (dpa) - Die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren gilt nicht für ältere Fälle: Wer schon vorher freiwillig, aber mit Abschlägen vorzeitig in Rente gegangen ist, kann nicht nachträglich zur Rente ohne Abschläge wechseln. Das hat das Sozialgericht Dortmund entschieden. Das Urteil liegt derzeit zur Berufung beim Landessozialgericht in Essen. In Dortmund hatte ein Frau, die nachträglich wechseln wollte, gegen den ablehnenden Bescheid der Rentenversicherung geklagt. Die Richter wiesen die Klage ab.
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