Urteile:Urteil zur Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl erwartet

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht will heute sein Urteil darüber verkünden, ob die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Gegen die Sperrklausel haben mehrere kleinere Parteien und mehr als 1000 Bürger geklagt. Zentrale Frage ist, ob die für das EU-Parlament geltende Hürde kleinere Parteien in Deutschland ohne Rechtfertigung benachteiligt. 2011 hatte das Verfassungsgericht die damals gültige Sperrklausel von fünf Prozent für das EU-Parlament gekippt. Darauf legte der Bundestag die Drei-Prozent-Hürde fest.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht will heute sein Urteil darüber verkünden, ob die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Gegen die Sperrklausel haben mehrere kleinere Parteien und mehr als 1000 Bürger geklagt. Zentrale Frage ist, ob die für das EU-Parlament geltende Hürde kleinere Parteien in Deutschland ohne Rechtfertigung benachteiligt. 2011 hatte das Verfassungsgericht die damals gültige Sperrklausel von fünf Prozent für das EU-Parlament gekippt. Darauf legte der Bundestag die Drei-Prozent-Hürde fest.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: