Karlsruhe (dpa) - Das Urteil gegen den ehemaligen Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber wegen Steuerhinterziehung ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit. Nachdem Schreiber selbst mit einer Revision vor dem BGH gescheitert war, habe auch die Staatsanwaltschaft ihre Revision zurückgezogen. Die geplante mündliche Hauptverhandlung vor dem BGH am 3. September ist damit hinfällig. Das Landgericht Augsburg hatte Schreiber 2010 wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu acht Jahren Haft verurteilt.
Urteile:Urteil im Fall Schreiber ist rechtskräftig
Karlsruhe (dpa) - Das Urteil gegen den ehemaligen Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber wegen Steuerhinterziehung ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit. Nachdem Schreiber selbst mit einer Revision vor dem BGH gescheitert war, habe auch die Staatsanwaltschaft ihre Revision zurückgezogen. Die geplante mündliche Hauptverhandlung vor dem BGH am 3. September ist damit hinfällig. Das Landgericht Augsburg hatte Schreiber 2010 wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu acht Jahren Haft verurteilt.
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