Urteile:Mutter tötet schwerbehindertes Kind - Fünf Jahre Bewährungsstrafe

Rennes (dpa) - Wegen der Tötung ihres schwerbehinderten Kindes ist eine Französin von einem Gericht in Rennes zu fünf Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe in dieser Höhe gefordert. Die Anwälte der 49-Jährigen plädierten am Ende der zweitägigen Verhandlung auf Freispruch. Die Frau hatte ihrer achtjährige Tochter 2010 zunächst Schlaf- und Schmerzmittel gegeben und sie dann erstickt. Anschließend nahm sie selbst Schlaftabletten und schnitt sich die Venen auf, überlebte aber den Suizidversuch.

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Rennes (dpa) - Wegen der Tötung ihres schwerbehinderten Kindes ist eine Französin von einem Gericht in Rennes zu fünf Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe in dieser Höhe gefordert. Die Anwälte der 49-Jährigen plädierten am Ende der zweitägigen Verhandlung auf Freispruch. Die Frau hatte ihrer achtjährige Tochter 2010 zunächst Schlaf- und Schmerzmittel gegeben und sie dann erstickt. Anschließend nahm sie selbst Schlaftabletten und schnitt sich die Venen auf, überlebte aber den Suizidversuch.

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