Urteile:Lebenslange Haft für dreifache Kindermörderin

Dortmund (dpa) - Das Dortmunder Schwurgericht hat eine dreifache Kindermörderin zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sind davon überzeugt, dass die 30 Jahre alte Frau Anfang August 2012 die drei Kinder ihres Lebensgefährten erstochen hat, weil diese ihr beim Aufbau einer gemeinsamen Zukunft mit dem Mann im Weg waren. "Mit so einem Fall hatten wir es noch nie zu tun", sagte Richter Wolfgang Meyer in der Urteilsbegründung. Im Urteil wurde auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

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Dortmund (dpa) - Das Dortmunder Schwurgericht hat eine dreifache Kindermörderin zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sind davon überzeugt, dass die 30 Jahre alte Frau Anfang August 2012 die drei Kinder ihres Lebensgefährten erstochen hat, weil diese ihr beim Aufbau einer gemeinsamen Zukunft mit dem Mann im Weg waren. "Mit so einem Fall hatten wir es noch nie zu tun", sagte Richter Wolfgang Meyer in der Urteilsbegründung. Im Urteil wurde auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

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