Karlsruhe (dpa) - Ist dieser Mann mein Vater? Eine 66 Jahre alte Frau wird auf die quälende Frage wohl keine Antwort mehr bekommen - sie scheiterte mit ihrer Verfassungsklage. Dabei ging es um die Möglichkeit, den heute fast 90-Jährigen zum Gentest zu zwingen. Nach Auffassung der Karlsruher Richter ist das Recht, die eigene Abstammung zu kennen, aber nicht absolut. Es müsse insbesondere mit den widerstreitenden Grundrechten der von einer Klärung Betroffenen in Ausgleich gebracht werden, urteilten sie.
Urteile:Klage gescheitert: Vermeintlicher Vater darf DNA-Test verweigern
Karlsruhe (dpa) - Ist dieser Mann mein Vater? Eine 66 Jahre alte Frau wird auf die quälende Frage wohl keine Antwort mehr bekommen - sie scheiterte mit ihrer Verfassungsklage. Dabei ging es um die Möglichkeit, den heute fast 90-Jährigen zum Gentest zu zwingen. Nach Auffassung der Karlsruher Richter ist das Recht, die eigene Abstammung zu kennen, aber nicht absolut. Es müsse insbesondere mit den widerstreitenden Grundrechten der von einer Klärung Betroffenen in Ausgleich gebracht werden, urteilten sie.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema