Urteile:Justizministerin will Task Force für AfD-Verbotsverfahren

Katja Meier (Bündnis90/Die Grünen), Justizministerin von Sachsen, spricht auf einer Kabinetts-Pressekonferenz. (Foto: Sebastian Kahnert/dpa)

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Dresden (dpa) - Sachsens Justizministerin Katja Meier hat nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zur Verdachtsfall-Beobachtung der AfD eine Task Force wie einst beim NPD-Verbotsverfahren gefordert. Die Entscheidung „stärkt unsere wehrhafte Demokratie, nun muss die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens konkret erfolgen“, sagte die Grünen-Politikerin am Montag in Dresden.

Die Task Force solle mit der Materialsammlung für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren beauftragt werden und in einem Gutachten die Erfolgsaussichten des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht bewerten, sagte Meier. „Unsere Demokratie ist zu kostbar, um nicht alle möglichen rechtsstaatlichen Instrumente zum Schutz unserer Verfassung tatsächlich zu nutzen.“

Das Urteil zeige klar und deutlich, „wie diese Partei im Inneren wirklich aufgestellt ist“, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Es mag sein, dass nicht jeder Wähler und auch nicht jedes Mitglied rechtsextrem ist. Aber die Führung, der Geist, der ist es auf jeden Fall.“

Aus gutem Grund habe sich der Rechtsstaat Instrumente gegeben, „um festzustellen, ob es Feinde unserer Demokratie gibt“, sagte Kretschmer. „Wir sehen diese geistigen Brandstifter seit Jahren in den Parlamenten. Wir sehen, wie Menschen gegeneinandergehetzt und in Kategorien wie Volksverräter eingestuft werden.“ Das sei kein guter Weg, den „unser Land“ nehme, warnte er.

Laut dem nordrhein-westfälischen OVG hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision nicht zugelassen. Die AfD will dennoch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde einlegen.

© dpa-infocom, dpa:240513-99-13808/3

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