Verleumdung:Rechtsextremist Liebich rechtskräftig verurteilt

Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

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Halle (dpa/sa) - Ein Urteil des Landgerichts Halle gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich unter anderem wegen Verleumdung von Personen des politischen Lebens und Volksverhetzung ist rechtmäßig. Das Oberlandesgericht hat eine von Liebich eingelegte Revision als unbegründet verworfen, wie das Landgericht Halle am Montag mitteilte. Das Landgericht hatte den Angeklagten Ende Oktober 2022 zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, zudem soll er 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Liebich hatte den Erkenntnissen des Landgerichts zufolge im Oktober 2016 und März 2017 bundesweit bekannte Politiker diskreditiert, indem er wissentlich angebliche Zitate von ihnen veröffentlichte, die aber nicht von ihnen stammten. Zudem ergab die Beweisaufnahme, dass er auf seiner Internetseite ab Oktober und November 2018 volksverhetzende Aufkleber sowie seit Oktober 2019 Aufkleber mit der Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen vertrieb. Zuvor hatte sich auch schon das Amtsgericht Halle mit den Vorwürfen befasst, Liebich hatte auch dort schon Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.

© dpa-infocom, dpa:230327-99-107460/2

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