Urteile:Haftstrafe für Eltern bei Schulunterricht zu Hause möglich

Karlsruhe (dpa) - Wenn Eltern ihre Kinder dauerhaft zu Hause unterrichten und deshalb nicht in eine Schule schicken, können sie zu Haftstrafen verurteilt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht In Karlsruhe entschieden und eine entsprechende Landesregel aus Hessen gebilligt. Danach können hartnäckige Schulverweigerer-Eltern mit Gefängnis oder mit hoher Geldstrafe belegt werden. Die Allgemeinheit habe ein berechtigtes Interesse daran, religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften entgegen zu wirken, hieß es.

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Karlsruhe (dpa) - Wenn Eltern ihre Kinder dauerhaft zu Hause unterrichten und deshalb nicht in eine Schule schicken, können sie zu Haftstrafen verurteilt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht In Karlsruhe entschieden und eine entsprechende Landesregel aus Hessen gebilligt. Danach können hartnäckige Schulverweigerer-Eltern mit Gefängnis oder mit hoher Geldstrafe belegt werden. Die Allgemeinheit habe ein berechtigtes Interesse daran, religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften entgegen zu wirken, hieß es.

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