Karlsruhe (dpa) - Die deutsche Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen ist verfassungswidrig. Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Nach der Entscheidung gibt es bei der Europawahl im Mai dieses Jahres in Deutschland erstmals keine Sperrklausel mehr. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2011 die damals geltende Fünf-Prozent-Hürde für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin beschloss der Bundestag im vergangenen Jahr eine Drei-Prozent-Klausel.
Urteile:Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen verfassungswidrig
Karlsruhe (dpa) - Die deutsche Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen ist verfassungswidrig. Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Nach der Entscheidung gibt es bei der Europawahl im Mai dieses Jahres in Deutschland erstmals keine Sperrklausel mehr. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2011 die damals geltende Fünf-Prozent-Hürde für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin beschloss der Bundestag im vergangenen Jahr eine Drei-Prozent-Klausel.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema