Urteile:De Maizière: Nehmen Urteil aus Karlsruhe zur Kenntnis

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung hat zurückhaltend auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert, wonach die deutsche Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen verfassungswidrig ist. Er "nehme das Urteil zur Kenntnis", sagte Innenminister Thomas de Maizière in Berlin. Das Wahlrecht müsse nach der Entscheidung bis zur Europawahl am 25. Mai nicht geändert werden. Aus seiner Sicht habe man mit Sperrklauseln bei Wahlen gute Erfahrungen gemacht, sie stärkten die Handlungsfähigkeit der Parlamente, sagte der Innenminister. Sie hätten sich insbesondere bei Bundestagswahlen bewährt.

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Berlin (dpa) - Die Bundesregierung hat zurückhaltend auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert, wonach die deutsche Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen verfassungswidrig ist. Er „nehme das Urteil zur Kenntnis“, sagte Innenminister Thomas de Maizière in Berlin. Das Wahlrecht müsse nach der Entscheidung bis zur Europawahl am 25. Mai nicht geändert werden. Aus seiner Sicht habe man mit Sperrklauseln bei Wahlen gute Erfahrungen gemacht, sie stärkten die Handlungsfähigkeit der Parlamente, sagte der Innenminister. Sie hätten sich insbesondere bei Bundestagswahlen bewährt.

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