Urteil in Kiel:Serienmörder muss lebenslang hinter Gitter

Lesezeit: 2 min

Fünf Frauen ermordete Hans-Jürgen S. über einen Zeitraum von 15 Jahren, teilweise erwürgte er seine Opfer mit bloßen Händen: Mehr als vier Jahrzehnte nach seiner ersten Tat wurde der mittlerweile 65-Jährige nun in Kiel verurteilt - zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Über die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten waren die Gutachter jedoch uneins.

Er tötete zur Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse: Zwischen 1969 und 1984 überfiel und ermordete Hans-Jürgen S. in Norddeutschland fünf Frauen - teilweise erwürgte er seine Opfer mit bloßen Händen. Eine Frau vergewaltigte der Handwerker, in drei weiteren Fällen verging er sich an den Leichen seiner Opfer. Jahrzehnte nach dem letzten Mord wurde der mittlerweile 65-Jährige nun für seine Taten zur Rechenschaft gezogen: Er muss lebenslang hinter Gitter.

Eine Zeichnung aus dem Gericht zeigt den mittlerweile 65-jährigen Hans-Jürgen S.. Der Handwerker ermordete über einen Zeitraum von 15 Jahren fünf Frauen. (Foto: dpa)

Mit seinem Urteil folgte das Kieler Landgericht am Mittwoch in weiten Teilen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten in ihrem Plädoyer dagegen eine Strafe von weniger als 15 Jahren gefordert. Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn Ende Dezember ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Eine Speichelprobe wurde dem Serienmörder zum Verhängnis

Jahrzehntelang war der Serienmörder unentdeckt geblieben - zuletzt hatte S. nur etwa einen Kilometer entfernt von der Mutter seines letzten Opfers gewohnt. Erst im vergangenen Jahr kamen ihm die Ermittler durch verfeinerte DNA-Untersuchungsmethoden auf die Spur: Eine Speichelprobe seines Bruders wurde dem heute 65-Jährigen zum Verhängnis - sie ähnelte seinem eigenen Erbmaterial. In Haft gestand der Handwerker dann vier weitere Morde.

Demnach tötete er zunächst im Juni 1969 die 22-jährige Jutta M. in der Nähe ihres Elternhauses in Norderstedt. Nach ihrem Tod verging er sich an der Leiche. Dies war gleichzeitig der erste Geschlechtsverkehr des Mannes überhaupt. "Er wollte endlich mal Sex haben, notfalls mit Gewalt", hatte Staatsanwalt Matthias Daxenberger in seinem Plädoyer ausgeführt.

Im Oktober 1969 fing er die 16-jährige Renate B. ebenfalls in Norderstedt auf dem Heimweg von einem Tanzlokal ab. Nächstes Opfer wurde im Juli 1970 in Hamburg-Langenhorn die 22-jährige Angela B.. Im Jahr 1973 brachte er in Norderstedt die 15-jährige Ilse G. um. Gabriele S. schließlich war als Anhalterin unterwegs, als sie ihrem späteren Mörder begegnete. S. vergewaltigte die 18-jährige Schwesternschülerin und tötete sie dann, um das Sexualverbrechen zu vertuschen. Die Leichen legte der Serienmörder teilweise an entfernten Orten ab.

Gutachter attestiert sadistischen Sexismus

Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Angeklagten zwar Mängel in der Persönlichkeit, aber volle Schuldfähigkeit in allen fünf Fällen bescheinigt. Hintergrund der Taten seien Kränkungen oder Frustrationen gewesen. Ein Sexualmediziner attestierte dem Mann dagegen einen sadistischen Sexismus. Deshalb sei zumindest bei den ersten beiden Morden eine Minderung der Schuldfähigkeit wahrscheinlich und in den Fällen drei und vier nicht auszuschließen.

Abschließend hatte sich der 65-Jährige bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt: "Es tut mir sehr leid, was ich vor mehreren Jahrzehnten gemacht habe." Er sei in den vergangenen 20 Jahren zu einem anderen Menschen geworden, so der Angeklagte.

© Süddeutsche.de/dpa/jobr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: