Ihre Trauung fand 2007 nicht im Standesamt statt, nicht in der Kirche, sondern im Krankenhaus. Der Bräutigam war damals schon schwer krank, Lungenkrebs, die Ehe dauerte nur 19 Tage. Nach dem Tod des Mannes verweigerte die Deutsche Rentenversicherung Bund der Witwe zunächst die Hinterbliebenenrente. Diese klagte vor dem Berliner Sozialgericht - und erhielt nun Recht.
Die Frau kann trotz der kurzen Dauer der Ehe nach Ansicht der Richter diese Leistungen erhalten - weil in diesem Fall eine frühere Heirat wegen eines jahrelangen Scheidungsverfahrens nicht möglich war.
Anspruch auf Witwenrente haben in Deutschland in der Regel Ehepartner, die mindestens ein Jahr verheiratet waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.