Urteil in Berlin:Witwenrente nach 19 Tagen Ehe

Witwenrente erhält in der Regel, wer mindestens ein Jahr lang verheiratet war. Doch nur 19 Tage Ehe können für den Anspruch reichen, auch wenn der Partner bei der Heirat schon schwerkrank war. Das hat das Berliner Sozialgericht entschieden. Für einen Ausnahmefall.

Ihre Trauung fand 2007 nicht im Standesamt statt, nicht in der Kirche, sondern im Krankenhaus. Der Bräutigam war damals schon schwer krank, Lungenkrebs, die Ehe dauerte nur 19 Tage. Nach dem Tod des Mannes verweigerte die Deutsche Rentenversicherung Bund der Witwe zunächst die Hinterbliebenenrente. Diese klagte vor dem Berliner Sozialgericht - und erhielt nun Recht.

Die Frau kann trotz der kurzen Dauer der Ehe nach Ansicht der Richter diese Leistungen erhalten - weil in diesem Fall eine frühere Heirat wegen eines jahrelangen Scheidungsverfahrens nicht möglich war.

Anspruch auf Witwenrente haben in Deutschland in der Regel Ehepartner, die mindestens ein Jahr verheiratet waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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