Unfall mit drei Toten:Gericht verurteilt Geisterfahrerin zu Bewährungsstrafe

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  • Ein Gericht hat eine 62-jährige Falschfahrerin zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
  • Die Frau hatte im Jahr 2012 auf der A 1 einen schweren Unfall verursacht, bei dem ein Mann und zwei seiner Kinder ums Leben kamen.

Das Landgericht Trier hat eine Frau, die als Geisterfahrerin unterwegs war, zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die 62-Jährige habe sich der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht, sagte der vorsitzende Richter.

Der Unfall: Drei Tote, drei Schwerverletzte

Vor etwas mehr als zwei Jahren, im Oktober 2012, war die Frau bei Hetzerath in der Nähe von Trier von einem Rastplatz auf die A1 gefahren - in falscher Richtung. Sie kam etwa einen Kilometer weit, dann prallte ihr Wagen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen, in dem eine fünfköpfige Familie saß - ein 31 Jahre alter Mann mit seinen vier Kindern im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren.

Der Vater und eine Tochter starben noch an der Unfallstelle. Ein Sohn erlag kurze Zeit nach dem Unfall im Krankenhaus seinen Verletzungen. Die zwei anderen Kinder, zwei Mädchen, mussten der Rhein-Zeitung zufolge aus dem Auto herausgeschnitten werden, sie kamen mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus. Die fünf Opfer waren nach Aussage eines Sachverständigen wohl nicht angeschnallt.

Ärzte berichteten über eine "schwere Traumatisierung" der überlebenden Kinder. Der körperliche Zustand habe sich zwar gebessert, doch werde es neben psychischen wohl auch bleibende körperliche Schäden geben.

Falschfahrerin kann sich nicht mehr erinnern

Auch die Verursacherin des Unfalls wurde schwer verletzt. Die Falschfahrerin hat im Prozess über ihren Anwalt erklären lassen, sie könne sich an den Unfall nicht mehr erinnern. "Es tut ihr sehr leid. Sie würde alles dafür geben, das wieder ungeschehen zu machen", hatte ihr Anwalt vor Gericht gesagt.

Warum die Frau aus der Eifel zur Falschfahrerin wurde, bleibt offen. Eine Selbstmordabsicht schloss das Gericht aus. "Es war ein fahrlässiges Falschfahren, kein vorsätzliches", sagte der Richter. Die 62-Jährige habe auch nicht unter dem Einfluss von Medikamenten oder Alkohol gestanden. "Es war ein Augenblicksversagen."

© Süddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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