Berlin:Fensterstürze von Kindern: Aufsichtspflicht vernachlässigt?

Berlin (dpa/bb) - Nachdem innerhalb von wenigen Tagen zwei kleine Mädchen in Berlin aus Fenstern stürzten und starben, laufen weiter Ermittlungen zur Schuldfrage. Am Donnerstag war ein vierjähriges Mädchen in der Wilhelmstraße in Kreuzberg aus einem Fenster im achten Stock gefallen, am Sonntagvormittag eine Sechsjährige in Hohenschönhausen aus dem fünften Stockwerk eines Flüchtlingsheims.

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Berlin (dpa/bb) - Nachdem innerhalb von wenigen Tagen zwei kleine Mädchen in Berlin aus Fenstern stürzten und starben, laufen weiter Ermittlungen zur Schuldfrage. Am Donnerstag war ein vierjähriges Mädchen in der Wilhelmstraße in Kreuzberg aus einem Fenster im achten Stock gefallen, am Sonntagvormittag eine Sechsjährige in Hohenschönhausen aus dem fünften Stockwerk eines Flüchtlingsheims.

In diesem Fall wurde inzwischen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Fürsorge- und Aufsichtspflicht eingeleitet, wie eine Polizeisprecherin am Montag sagte. Geklärt werden muss etwa, wo die Eltern zum Zeitpunkt des tödlichen Sturzes in Hohenschönhausen waren.

Auch im Fall des ersten Sturzes prüfen Polizei und Staatsanwaltschaft, ob sich die Eltern strafbar machten. Auch hier war zunächst unklar, ob jemand auf das Mädchen aufgepasst hatte. Die Polizei sprach von widersprüchlichen Zeugenaussagen. Nach dem Strafgesetzbuch kann die Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht auch mit Gefängnis bis zu drei Jahren geahndet werden.

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