Tod am Checkpoint Charlie 1962:Bizarrer Streit um den Fechter-Film

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Peter Fechter, der 1962 bei seinem Versuch, über die Berliner Mauer zu klettern, starb, wurde ein Denkmal gesetzt. (Foto: REUTERS)

Wem gehören die historischen Aufnahmen? Ein Kameramann hatte 1962 den Tod Peter Fechters am Checkpoint Charlie gefilmt und damit die blutige Wahrheit über die Berliner Mauer offenbart. Mehr als 50 Jahre später hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Von Wolfgang Janisch , Karlsruhe

Mehr als 50 Minuten lang haben sie Peter Fechter liegen lassen, er verblutete im Niemandsland zwischen Ost und West. Ein Kameramann hatte an jenem 17. August 1962 am Berliner Checkpoint Charlie gefilmt. Gut 40 Sekunden dauert die Sequenz, sie zeigt, wie ein Soldat den sterbenden Fechter auf seinen Armen wegträgt. Um die Rechte an der historischen Aufnahme herrscht seit Jahren ein bizarrer Streit. Heute hat der Bundesgerichtshof entschieden: Wahrscheinlich sind die Rechte des Kameramanns an dem Filmdokument inzwischen erloschen.

Wie kaum eine andere Aufnahme führten die Bilder seinerzeit der Weltöffentlichkeit vor Augen, dass der "antifaschistische Schutzwall" in Wahrheit eine äußerst blutige Angelegenheit war: Wer die Mauer in Richtung Westen überqueren wollte, musste damit rechnen, von den DDR-Grenzern erschossen zu werden. Herbert Ernst, ein junger Kameramann, der unter anderem für die Fernsehagentur German Television News arbeitete, war damals zufällig in der Nähe. Er wollte ein Ojektiv kaufen und war deshalb mit seinem Käfer unterwegs. Als er die Schüsse hörte, nahm er die Kamera und rannte er zum Ort des Geschehens in der Zimmerstraße. Ernst kletterte auf eines der Podeste, die damals entlang der Mauer standen, schaltete die 16-Milimeter-Kamera an und hielt einfach drauf.

Schutz für Laufbilder

So erzählt es Herbert Ernst in einem Filmclip auf der Website berliner-mauer.de, der die Sequenz zeigt. Die Nutzungsrechte an den Aufnahmen, heißt es dort, lägen inzwischen bei Ralf Gründer und Carl-Dieter Holzapfel. Gründer ist der Betreiber der Mauer-Website, Holzapfel ist ein schillernder Politaktivist. Die beiden wollten nun, so scheint es, das historische Material zu Geld machen. Sie ließen sich die Rechte von Ernst abtreten und klagten gegen den Sender RBB, der in seiner Abendschau im August 2010 die Bilder gezeigt haben soll.

Der RBB wurde von dem Berliner Anwalt Klaus Bröcker vertreten; für Juristen bedeutet der Fall einen heißen Ritt durchs Urheberrecht. Denn zur Zeit der Aufnahmen existierte das heutige Urheberrechtsgesetz noch gar nicht, es trat erst 1966 in Kraft. Davor galt zwar bereits ein Schutz für schöpferische Filmwerke - wozu der kurze Streifen, der lediglich ein aktuelles Geschehen dokumentiert, aber eindeutig nicht zählt. Der Schutz für "Laufbilder" - also auch für solche dokumentarischen Aufnahmen - wurde erst 1966 eingeführt.

Hat der RBB also schon längst gezahlt?

Gleichwohl hat der BGH zumindest im Grundsatz auch in diesem Fall ein Leistungsschutzrecht zuerkannt - abgeleitet aus dem schon damals geltenden Schutzrechten für einzelne Bilder. Und zwar mit einem Geltungszeitraum von 50 Jahren, vom Datum des ersten "Erscheinens" an gerechnet. Wann genau das war, muss nun zwar noch das Kammergericht klären - allerdings dürften die brisanten Aufnahmen vermutlich am Tag des Entstehens oder kurz danach auf Sendung gegangen sein. Im Jahr 2012 wären die 50 Jahre damit abgelaufen und die Senderechte frei. Womit die Kläger freilich noch für einige Jahre rückwirkend - laut BGH ab 2008 - Geld vom RBB nachfordern könnten.

Das heißt: Falls sie wirklich Inhaber der Ansprüche sind. Denn der RBB schlägt sich nämlich nicht zum ersten Mal mit historischen Aufnahmen aus dem Kalten Krieg herum. Ende der 90er Jahre kaufte er für eine sechsstellige Summe ein ganzes Konvolut von Filmen. Darunter eine Aufnahme des DDR-Staatsratsvorsitzenden Walter Ulbricht, wie er noch in einer Pressekonferenz am 15. Juni 1961 verkündete, niemand habe die Absicht, eine Mauer zu errichten. Und Herbert Ernsts Fechter-Film.

Hat der RBB also schon längst gezahlt? Und wenn ja - war der damalige Empfänger von Herbert Ernst wirksam legitimiert? Oder sind die Rechte doch bei Gründer und Holzapfel? Der BGH - der nur die juristischen Fragen prüft - hat den Fall an das Berliner Kammergericht zurückverweisen. Dort wird man nun klären müssen: Wer hatte die Rechte an dem historischen Filmdokument?

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