Streit um Sterbehilfe:"Die müssen sich jetzt vor den Zug werfen"

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Weil immer mehr "Sterbetouristen" in die Schweiz kommen, fordert die Regierung strengere Auflagen. Sterbehilfe-Organisationen sind empört.

Thomas Kirchner

Die Schweiz steht vor einer neuen Diskussion über die Sterbehilfe. Die Regierung, der Bundesrat, hat zwei Vorschläge gemacht, wie die organisierte Suizidbegleitung künftig gesetzlich geregelt werden könnte. Der eine umfasst ein totales Verbot, der andere gestattet Sterbehilfe unter Auflagen. Diese sind allerdings relativ streng, so dass sie Entrüstung bei den beiden großen Sterbehilfe-Organisationen Exit und Dignitas hervorgerufen haben.

Bislang ist die Schweiz eines der liberalsten Länder der Welt, wenn es um Sterbehilfe geht. Die Regierung will das nun ändern. (Foto: Foto: dpa)

Bei der Sterbehilfe ist die Schweiz eines der liberalsten Länder der Welt, was die Bevölkerung mehrheitlich begrüßt. Zwar setzen Standesregeln der Ärzte und Empfehlungen von Ethikkommissionen gewisse Schranken, rechtlich zählt aber nur Artikel 115 des Strafgesetzbuches, der die Freitodhilfe unter Strafe stellt, wenn sie aus selbstsüchtigen Gründen erfolgt.

Das hat dazu geführt, dass Schweizer Sterbehelfer im vergangenen Jahr 400 Menschen in den Tod begleiteten. 130 von ihnen waren aus dem Ausland angereist. Der Anteil dieser "Sterbetouristen", die ausschließlich von Dignitas betreut werden, steigt seit Jahren, was in Ländern wie Deutschland und Großbritannien kritisiert wird.

"Wir stellen eine Entwicklung fest, die Grenzen und Schranken nötig macht", sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf. So würden die Organisationen teilweise regelrecht "Kunden akquirieren". Die siebenköpfige Regierung ist in der Frage gespalten. Während einige bürgerliche Minister die Sterbehilfe ganz ablehnen, steht eine Mehrheit hinter dem Vorschlag, den Organisationen umfangreiche Sorgfaltspflichten aufzuerlegen. Widmer-Schlumpfs Vorgänger Christoph Blocher hatte es noch abgelehnt, die Sterbehilfe überhaupt per Gesetz zu regeln.

Laut dem Vorschlag des Bundesrates dürften sich nur noch todkranke Menschen beim Sterben helfen lassen, nicht aber chronisch Kranke oder Menschen mit einem psychischen Leiden. Auch müssen zwei unabhängige Ärzte bescheinigen, dass die Betreffenden urteilsfähig sind und dass sie an einer unheilbaren körperlichen Krankheit leiden, die in kurzer Zeit zum Tode führt.

Die Sterbehelfer wiederum müssen nachweisen, dass sie die Patienten ausreichend über Alternativen, etwa palliative Medizin, unterrichtet haben. Das zum Tod führende Medikament darf nur von einem Arzt verschrieben werden.

Laut Exit ist ein Drittel der Patienten, die sie in den Tod begleitet, nicht todkrank. Auch psychisch Kranken hilft die Organisation nach intensiver Begutachtung. Die Vorschläge der Regierung seien inakzeptabel und verletzten das Selbstbestimmungsrecht, erklärte Exit. "Wir dürfen denen nicht mehr helfen, die am schwersten leiden", sagte Exit-Präsident Hans Wehrli, "die müssen sich jetzt vor den Zug werfen."

Dignitas will auf jeden Fall eine Volksabstimmung herbeirufen. Zu den Vorschlägen können Parteien, Kantone und Verbände nun Stellung beziehen, bevor das Parlament über eine möglicherweise veränderte Variante berät. Der Kanton Zürich hatte im Sommer eine Abmachung mit Exit getroffen, die mehr oder weniger die geltende Praxis widerspiegelt. Dies würde im Falle einer gesetzlichen Regelung hinfällig.

© SZ vom 30.10.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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