Strafvollzug - Werl:Gladbecker Geiseldrama: Keine Beschwerde gegen Freilassung

Essen (dpa/lnw) - Der Freilassung des Geiselgangsters Dieter Degowski nach fast 30 Jahren Haft steht nichts mehr im Weg. "Wir haben entschieden, den Beschluss des Arnsberger Landgerichts nicht anzufechten", sagte die Sprecherin der Essener Staatsanwaltschaft, Anette Milk, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Der Beschluss werde damit rechtskräftig.

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Essen (dpa/lnw) - Der Freilassung des Geiselgangsters Dieter Degowski nach fast 30 Jahren Haft steht nichts mehr im Weg. "Wir haben entschieden, den Beschluss des Arnsberger Landgerichts nicht anzufechten", sagte die Sprecherin der Essener Staatsanwaltschaft, Anette Milk, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Der Beschluss werde damit rechtskräftig.

Der 61-jährige Degowski kann somit in den nächsten Monaten unter neuer Identität auf freien Fuß kommen. Das Gladbecker Geiseldrama ging als eines der spektakulärsten Schwerverbrechen in die deutsche Kriminalgeschichte ein.

Im August 1988 hatten Degowski und sein ein Jahr jüngerer Komplize Hans-Jürgen Rösner die Republik in Atem gehalten. Drei Tage lang flüchteten sie nach einem missglückten Bankraub in Gladbeck mit Geiseln quer durch Deutschland. Drei Menschen starben.

Das Landgericht Arnsberg hatte die JVA Werl bereits 2013 aufgefordert, Degowski schrittweise auf die Entlassung vorzubereiten. Das Essener Landgericht hatte Degowski und Rösner 1991 zu lebenslanger Haft verurteilt, Degowski mit besonderer Schwere der Schuld, Rösner mit anschließender Sicherungsverwahrung.

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