Strafvollzug:Gericht prüft Antrag auf Freilassung Degowskis

Dieter Degowski mit Geisel Silke Bischoff am 18.08.1988 in Köln. Das Landgericht Arnsberg prüft nun, ob der Geiselnehmer von Gladbeck auf Bewährung freikommen kann. (Foto: Hartmut Reeh)

Arnsberg (dpa) - Im Fall des nach dem Geiseldrama von Gladbeck zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Dieter Degowski prüft das Landgericht Arnsberg, ob er auf Bewährung freikommen kann.

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Arnsberg (dpa) - Im Fall des nach dem Geiseldrama von Gladbeck zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Dieter Degowski prüft das Landgericht Arnsberg, ob er auf Bewährung freikommen kann.

Seit kurzem liege dem Gericht in Nordrhein-Westfalen ein Antrag von Degowskis Verteidigung auf Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung vor, sagte Gerichtssprecher Johannes Kamp der Deutschen Presse-Agentur.

„Jetzt muss die zuständige Strafvollstreckungskammer prüfen, wie weiter vorzugehen ist.“ Das Gesetz mache bestimmte Vorgaben. Wenn die Kammer beispielsweise erwäge, die Vollstreckung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe auszusetzen, sei ein Gutachten einzuholen. Wie lange die Prüfung dauere, sei offen. Die Erstellung derartiger Gutachten dauert in der Regel mehrere Monate.

Ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Justizministeriums hatte vor gut drei Wochen die Chancen, dass Degowski bis Jahresende wieder auf freien Fuß kommt, als „gut“ bezeichnet. Er hatte aber betont, dass die Strafvollstreckungskammer in Arnsberg das letzte Wort habe. Das Landgericht hatte die Justizvollzugsanstalt Werl, in der Degowski inhaftiert ist, bereits 2013 aufgefordert, ihn schrittweise auf die Entlassung vorzubereiten.

Im August 1988 hatten Degowski und sein Komplize Hans-Jürgen Rösner die Republik in Atem gehalten. Drei Tage lang flüchteten sie nach einem missglückten Bankraub mit Geiseln vor der Polizei. Drei Menschen starben. Rösner, der zu lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt worden war, sitzt weiter im Gefängnis.

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