Spektakulärer Kriminalfall:Bewährung für "Kannibalen von Rotenburg" endgültig abgelehnt

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Armin Meiwes bei einem Prozess im Landgericht Kassel im Januar 2004. (Foto: dpa)
  • Der sogenannte "Kannibale von Rotenburg" machte im Jahr 2002 Schlagzeilen, weil er einen Mann getötet und Teile von ihm gegessen hatte.
  • Armin Meiwes wurde wegen Mordes verurteilt; er behauptet, sein Opfer sei mit der Tat einverstanden gewesen.
  • Nach 15 Jahren Haft hatte Meiwes einen Antrag auf Bewährung gestellt.

Der als "Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordene Armin Meiwes kommt auch nach Verbüßung von 15 Jahren Haft nicht frei. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, wie am Freitag mitgeteilt wurde.

Meiwes war im Jahr 2006 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes und Störung der Totenruhe verurteilt worden. Der Computertechniker hatte im Jahr 2001 einen Internet-Bekannten getötet, zerlegt und Teile des Körpers gegessen - der Fall und die anschließenden Verhandlungen hatten deutschlandweit großes Aufsehen erregt. Verhaftet worden war Meiwes im Dezember 2002.

Das Landgericht Kassel hatte es Ende vergangenen Jahres abgelehnt, dass die lebenslange Freiheitsstrafe nach 15 Jahren Haft zur Bewährung ausgesetzt wird. Das OLG verwarf nun die Beschwerde, die Meiwes dagegen eingelegt hatte. Das Landgericht habe zutreffend angenommen, dass dem Verurteilten gegenwärtig keine günstige Sozialprognose gestellt werden könne, so die Oberlandesrichter in Frankfurt. Den Beschluss kann Meiwes, der in einer Justizvollzugsanstalt in Kassel sitzt, nicht anfechten.

Mordurteil ist unter Juristen umstritten

Eine Sicherungsverwahrung verhängten die Richter im Jahr 2006 nicht gegen Meiwes, auch die besondere Schwere der Schuld wurde nicht festgestellt. Daher hatte Meiwes die Möglichkeit, genau wie jeder andere zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter, nach 15 Jahren einen Antrag auf Bewährung zu stellen. Das ist in Paragraf 57a des Strafgesetzbuches so festgelegt.

Bei der Entscheidung über die Bewährung wird allerdings stets das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit gegen das Interesse des Häftlings auf ein Leben in Freiheit abgewogen.

Der Fall des "Kannibalen von Rotenburg" hat schon zahlreiche Gerichte beschäftigt: Zunächst verurteilte das Landgericht Kassel Meiwes im Jahr 2004 wegen Totschlags, doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. 2006 wertete das Landgericht Frankfurt Meiwes' Tat schließlich als Mord. Eine Verfassungsbeschwerde Meiwes' dagegen blieb erfolglos. Das Mordurteil ist unter Juristen umstritten, weil der Getötete, ein 43-jähriger Ingenieur aus Berlin, mit der Tat einverstanden gewesen sein soll.

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