Spanisches Königshaus:Oberstes Gericht lässt Vaterschaftsklage gegen Juan Carlos zu

Lesezeit: 1 min

  • Juan Carlos, der ehemalige spanische König, sieht sich mit zwei Vaterschaftsklagen konfrontiert. Eine der beiden Klagen ist jetzt zugelassen worden.
  • Die Ermittlungen sind jedoch kompliziert, weil allein das Oberste Gericht in Madrid die Befugnis hat, den abgedankten Monarchen juristisch zu belangen.

Vaterschaftsklage gegen Juan Carlos zugelassen

Spaniens Oberstes Gericht hat eine Vaterschaftsklage gegen den ehemaligen König Juan Carlos zugelassen. Wie eine Gerichtssprecherin in Madrid sagte, handele es sich um die Klage der Belgierin Ingrid Jeanne Sartiau, die behauptet, die uneheliche Tochter des 77-Jährigen zu sein.

2012 hatte ein spanisches Gericht zwei Vaterschaftsklagen gegen den damaligen spanischen König unter Verweis auf dessen in der Verfassung verankerte Immunität abgewiesen. Sartiau ist ebenso wie der Katalane Albert Solá Jiménez davon überzeugt, ein Kind von Juan Carlos zu sein. Beide wollen Vaterschaftstests erwirken.

DNA-Tests hatten damals bestätigt, dass Sartiau und Solá mit 91-prozentiger Wahrscheinlichkeit ein gemeinsames Elternteil haben. Sie baten daraufhin gemeinsam in einem Schreiben an den Königspalast um Anerkennung als Nachkommen des damaligen Königs. Als sie keine Antwort erhielten, zogen sie vor Gericht.

"Dieser Mann ist dein Vater"

Chronologie zu Juan Carlos
:Jahre des Niedergangs

Alles begann mit Iñaki Urdangarin und dessen dubiosen Geschäften. Eine Elefantenjagd, Korruptionsvorwürfe, Berichte über Affären und nichteheliche Kinder brachten Juan Carlos und das spanische Königshaus immer weiter in Verruf.

Von Lena Jakat

Wie die spanische Zeitung El País berichtet, wurde Solás Klage nun allerdings nicht zugelassen. Offenbar haben die Dokumente, die die Vaterschaft belegen sollen, in seinem Fall nicht ausgereicht. Wie die Zeitung unter Berufung auf eine nicht genannte Quelle bei Gericht weiter schreibt, muss der ehemalige König auch damit rechnen, persönlich auszusagen zu müssen. Ein entsprechendes Gesuch dürfte bereits in den kommenden Tagen an ihn gerichtet werden.

Sartiau, die 1967 geboren wurde, berichtet, dass sie vor etwa zehn Jahren mit Nachforschungen begonnen habe. Damals habe sie mit ihrer Mutter vor dem Fernseher gesessen, als der damalige König gezeigt wurde. "Dieser Mann ist dein Vater", soll die Mutter gesagt haben. Sie habe im Internet recherchiert, sei dabei auf den Fall von Solá gestoßen und die beiden hätten sich später entschieden, zusammen für ihre Rechte zu kämpfen.

Ehemaliger König genießt juristische Sonderrechte

Mit seiner Abdankung im Juni vergangenen Jahres zu Gunsten seines Sohnes Felipe verlor Juan Carlos zwar seine umfassende Immunität. Allerdings beschloss das Parlament mit den Stimmen der konservativen Regierungspartei juristische Sonderrechte für ihn. Die umstrittene Regelung sieht vor, dass nur der Oberste Gerichtshof abgedankte Monarchen zur Rechenschaft ziehen kann. Damit wachsen die Anforderungen an das Gerichtsverfahren, da dieses Gericht höhere Ansprüche an die Beweisführung stellt.

Eine Sprecherin des spanischen Königshauses lehnte es ab, die Entscheidung der Obersten Gerichtes zu kommentieren.

© SZ.de/AFP/olkl - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: