Belgierin sieht sich als nichteheliche Tochter
Das Oberste Gericht Spaniens hat eine Vaterschaftsklage gegen den ehemaligen König Juan Carlos abgewiesen. Die Richter gaben einem Einspruch des 77-Jährigen statt.
Der frühere Monarch hatte sich gegen eine Entscheidung des Obersten Gerichts von Anfang des Jahres gewandt, die Vaterschaftsklage der Belgierin Ingrid Sartiau zuzulassen. Sartiau ist davon überzeugt, nichteheliches Kind von Juan Carlos zu sein. Ihre Mutter habe 1965 in Marbella in Südspanien eine Romanze mit dem damaligen spanischen Prinzen gehabt.
Klage erst durch Abdankung möglich
Eine erste Klage vor Gericht im Jahr 2012 wurde noch mit Verweis auf die Immunität des damaligen Königs zurückgewiesen. Als Juan Carlos aber im Juni vergangenen Jahres zugunsten seines Sohnes Felipe abdankte, verlor er seine juristische Sonderstellung.
Das Gericht ließ die Vaterschaftsklage in einer ersten Entscheidung im Januar zu. Nun aber folgte es dem Einspruch Juan Carlos' und wies die Klage zurück.
Indizien nicht ausreichend
Zuvor hatte sich bereits die Staatsanwaltschaft auf die Seite des 77-Jährigen gestellt. Sartiau habe keine ausreichenden Indizien für ihre Behauptung vorgelegt, eine nichteheliche Tochter des Ex-Monarchen zu sein, betonte die Anklagebehörde in einem Schreiben an den Obersten Gerichtshof. Die Staatsanwaltschaft lehnte auch das Verlangen der Klägerin ab, den früheren König zur Abgabe einer DNA-Probe aufzufordern.