Landgericht Potsdam:Gericht entscheidet sich gegen Sicherungsverwahrung für Silvio S. - unter Vorbehalt

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Silvio S. im Mai in Handschellen im Landgericht Potsdam. (Foto: Ralf Hirschberger/dpa)
  • Silvio S. verbüßt seit 2016 eine lebenslange Freiheitsstrafe, weil er zwei Kinder missbraucht und ermordet hat.
  • Im Revisionsprozess vor dem Landgericht Potsdam ging es nun um die Frage, ob auch eine Sicherungsverwahrung verhängt wird.
  • Das Gericht entschied sich dagegen - allerdings unter Vorbehalt. Vor einer möglichen Haftentlassung muss also erneut darüber entschieden werden.

Von Verena Mayer, Berlin

Zwei Jungen sind tot. Sie wurden entführt, missbraucht und ermordet. Der sechsjährige Elias verschwand in Potsdam von der Wiese vor seinem Haus, wo er im Juli 2015 spielte, der vierjährige Mohamed vom Gelände des Berliner Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Lageso), auf dem er zusammen mit seiner Familie und Hunderten anderen Flüchtlingen im Oktober 2015 anstand, um registriert zu werden.

Beide Taten hat der 36-jährige Silvio S., ein Wachmann aus der brandenburgischen Provinz, begangen. Seit 2016 verbüßt er eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. Das Landgericht Potsdam stellte in dem Prozess vor drei Jahren auch die besondere Schwere der Schuld fest, weswegen Silvio S. nicht schon nach 15 Jahren um vorzeitige Entlassung auf Bewährung ansuchen darf.

In dem Revisionsprozess vor dem Landgericht Potsdam ging es nun um die Frage, ob auch eine Sicherungsverwahrung verhängt wird. Das Gericht hat sich dagegen entschieden - allerdings unter Vorbehalt. Das bedeutet, dass ein anderes Gericht durchaus noch eine Sicherungsverwahrung aussprechen kann. Jedoch soll darüber erst entschieden werden, wenn Silvio S. vor seiner Haftentlassung steht.

Das Landgericht Potsdam begründete seine Entscheidung damit, dass man bei Silvio S. derzeit keinen Hang zu weiteren schweren Straftaten feststellen könne. Der Revisionsprozess kreiste seit Mai um die Persönlichkeit des Angeklagten, darum, ob er weiterhin gefährlich sei und weitere schwere Straftaten begehen würde. Davon ist der Staatsanwalt überzeugt. Silvio S. habe eine intensive Neigung zu Rechtsbrüchen und Gewalt, argumentierte er, und es wären wohl weitere Kinder missbraucht und getötet worden, wenn nicht die eigene Familie Silvio S. auf Fahndungsbildern erkannt und angezeigt hätte. Auch ein forensischer Psychologe aus der JVA, in der Silvio S. untergebracht ist, hatte die Gefährlichkeitsprognose als "sehr ungünstig" bezeichnet.

Im Prozess, der seit Mai vor dem Landgericht Potsdam stattfand, ging es um den Hang zu weiteren schweren Straftaten, der nachgewiesen werden muss, damit ein Täter nach verbüßter Haft in Sicherungsverwahrung genommen werden kann. Diese ist keine Strafe, sondern dient dazu, die Allgemeinheit vor Straftätern zu schützen, die als gefährlich gelten. Ihre Fortdauer muss regelmäßig überprüft werden.

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