Wegen "Beleidigung des Islam" hat ein Gericht in Saudi-Arabien einen Menschenrechtsaktivisten zu zehn Jahren Haft und tausend Peitschenhieben verurteilt. Der Gründer der Organisation Liberales saudi-arabisches Netzwerk, Raif Badawi, müsse zudem ein Bußgeld von umgerechnet knapp 194.000 Euro zahlen, sagte die Vorsitzende des Netzwerks, Suad Schammari.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International forderte die sofortige Freilassung Badawis. Schammari kritisierte das Urteil als "ungerecht". Badawi sei ein "politischer Gefangener". Der Aktivist war im Juni 2012 festgenommen worden. In erster Instanz wurde er im Juli vergangenen Jahres zu sieben Jahren Gefängnis und 600 Peitschenhieben verurteilt. Die Behörden verboten ein von ihm betriebenes Internetportal, in dem er vor allem die saudische Religionspolizei kritisiert hatte. Das Portal ist aber über einen anderen Server weiter erreichbar, wie Schammari betonte.
Amnesty International kritisierte das Urteil als "skandalös" und forderte, den Aktivisten unverzüglich und ohne Vorbedingungen freizulassen. Das Liberale saudi-arabische Netzwerk existiert nur virtuell. Eine für Mai 2011 geplante Konferenz in Dschiddah war damals auf Druck der Religiösen wieder abgesagt worden. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) hatte im Dezember das Königreich aufgerufen, die "Einschüchterung" von Aktivisten zu beenden und das Strafgesetzbuch gemäß den Menschenrechten zu reformieren.
In Saudi-Arabien herrscht die besonders puritanische Auslegung des Islam, der Wahhabismus. Die Religionspolizei setzt die Gesetze in dem Königreich mit harter Hand durch. Kritiker bemängeln, dass vielfach nicht die Regierung, sondern religiöse Autoritäten das Sagen hätten. In den vergangenen Monaten wurden mehrere Menschenrechtsaktivisten strafrechtlich verfolgt und belangt.
Anmerkung der Redaktion: Häufig werden die verordneten Peitschenhiebe in Saudi-Arabien nicht auf einmal vollstreckt, sondern zeitlich versetzt jeweils in "50er Einheiten". Die Entscheidung über die Stückelung trifft jedoch das Gericht individuell pro Einzelfall.