Recht:Wie werde ich ein Laienrichter?

Stuttgart (dpa) - Schöffen sollen möglichst alle gesellschaftlichen Gruppen der Bevölkerung repräsentieren. Man muss kein Jurist sein, braucht nicht einmal eine bestimmte Schul- oder Berufsausbildung.

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Stuttgart (dpa) - Schöffen sollen möglichst alle gesellschaftlichen Gruppen der Bevölkerung repräsentieren. Man muss kein Jurist sein, braucht nicht einmal eine bestimmte Schul- oder Berufsausbildung.

Allerdings ist die Aufgabe anspruchsvoll: „Schöffen sollen einwandfreie, kluge, rechtlich denkende, unvoreingenommene Personen sein“, heißt es beim Schöffenverband Baden-Württemberg.

Zu ihren Fähigkeiten sollten unter anderem soziale Kompetenz, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen zählen, ebenso wie berufliche Erfahrung und Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen. Zudem sollten Schöffen den Mut mitbringen, über Menschen zu richten und ein Bewusstsein für die damit verbundene Verantwortung haben.

Zur Übernahme und Ausübung des Schöffenamts ist jeder Deutsche, der die Voraussetzungen erfüllt, grundsätzlich verpflichtet. Wer einmal in das Amt gewählt wurde, kann laut Schöffenverband nur aus ganz bestimmten, gesetzlich geregelten Gründen ablehnen. Allerdings gebe es stets mehr Interessenten als Plätze, weshalb es nicht zu Zwangsverpflichtungen komme, sagte ein Ministeriumssprecher.

Wer das Schöffenamt ausüben will, muss sich rechtzeitig in seinem Wohnort bewerben. Die Gemeinden erstellen aus dem Kreis der Bewerber eine Vorschlagsliste, aus der die Amtsgerichte die Schöffen wählen. Die konkreten Plätze werden nach Angaben des Justizministeriums schließlich noch von den Landgerichten ausgelost. Die Auslosung für die Amtsperiode von 2019 bis 2023 wurde vor kurzem abgeschlossen.

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