Prozesse:Wohnungskündigung von Raucher Friedhelm Adolfs vor BGH

Karlsruhe (dpa) - Vor dem Bundesgerichtshof hat die Verhandlung über die fristlose Wohnungskündigung des Düsseldorfer Rauchers Friedhelm Adolfs begonnen. Seine Vermieterin hatte dem Raucher 2013 die Wohnung gekündigt. Als Grund nannte sie die unzumutbare Belästigung der Nachbarn durch Qualm im Hausflur. Die Vorinstanzen hatten das Vorgehen des Besitzerin gebilligt: Das Landgericht Düsseldorf wertete es im Juni als "schwerwiegenden Pflichtverstoß", dass Adolfs nicht gelüftet und seine vollen Aschenbecher nicht geleert habe. Ein Urteil wird noch im Laufe des Tages erwartet.

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Karlsruhe (dpa) - Vor dem Bundesgerichtshof hat die Verhandlung über die fristlose Wohnungskündigung des Düsseldorfer Rauchers Friedhelm Adolfs begonnen. Seine Vermieterin hatte dem Raucher 2013 die Wohnung gekündigt. Als Grund nannte sie die unzumutbare Belästigung der Nachbarn durch Qualm im Hausflur. Die Vorinstanzen hatten das Vorgehen des Besitzerin gebilligt: Das Landgericht Düsseldorf wertete es im Juni als „schwerwiegenden Pflichtverstoß“, dass Adolfs nicht gelüftet und seine vollen Aschenbecher nicht geleert habe. Ein Urteil wird noch im Laufe des Tages erwartet.

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