Karlsruhe (dpa) - In der Verhandlung des Bundesgerichtshofs über die Entschädigung für ehemalige Sicherungsverwahrte zeichnet sich ab, dass Anspruch auf Schadensersatz besteht. Der Anspruch folge direkt aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, sagte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung in Karlsruhe. Damit geht es im Wesentlichen nur noch um die Frage, ob der Bund zahlen muss oder das jeweilige Bundesland, in dem die Sicherungsverwahrung vollzogen wurde. Der BGH verhandelt über die Klagen von vier Sexualstraftätern, deren Sicherungsverwahrung nachträglich verlängert worden war.
Prozesse:Vor BGH zeichnet sich Entschädigung für Ex-Sicherungsverwahrte ab
Karlsruhe (dpa) - In der Verhandlung des Bundesgerichtshofs über die Entschädigung für ehemalige Sicherungsverwahrte zeichnet sich ab, dass Anspruch auf Schadensersatz besteht. Der Anspruch folge direkt aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, sagte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung in Karlsruhe. Damit geht es im Wesentlichen nur noch um die Frage, ob der Bund zahlen muss oder das jeweilige Bundesland, in dem die Sicherungsverwahrung vollzogen wurde. Der BGH verhandelt über die Klagen von vier Sexualstraftätern, deren Sicherungsverwahrung nachträglich verlängert worden war.
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