Prozesse:Vermieterin hinausgetragen: Kündigung war nicht rechtens

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Karlsruhe (dpa) - Ein Mieter, der seine Vermieterin aus dem Haus getragen hat, darf in seinen vier Wänden wohnen bleiben. Eine von der Vermieterin ausgesprochene Kündigung sei nicht rechtens, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

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Karlsruhe (dpa) - Ein Mieter, der seine Vermieterin aus dem Haus getragen hat, darf in seinen vier Wänden wohnen bleiben. Eine von der Vermieterin ausgesprochene Kündigung sei nicht rechtens, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Der Mieter habe mit seinem Verhalten zwar die Grenzen erlaubter Notwehr leicht überschritten, hieß es. Für die Hauseigentümerin sei das weitere Mietverhältnis aber trotzdem zumutbar.

Das Urteil stärkt die Rechte von Mietern gegen allzu neugierige Vermieter: Im konkreten Fall hatte sich die Hauseigentümerin im August 2012 im Haus ihres Mieters bei Koblenz installierte Rauchmelder angesehen. Das war vorher so vereinbart worden. Bei dieser Gelegenheit wollte die Frau aber auch das ganze Haus inspizieren. Ihr Mieter war dagegen, es kam zum Streit.

Die Vermieterin verließ das Haus trotz Aufforderung nicht. Als sie im Hausflur Gegenstände von einem Fensterbrett herunter nahm, reichte es dem Mieter: Er umfasste die Frau an den Armen und trug sie hinaus.

Die Hauseigentümerin kündigte das Mietverhältnis fristlos. Als der Mieter trotzdem nicht auszog, klagte sie auf Räumung. Während das Amtsgericht ihre Klage abwies, gab das Landgericht der Hauseigentümerin 2013 recht: Der Mieter habe sein „Hausrecht“ überstrapaziert, hieß es. Er hätte erst mit einer Anzeige drohen müssen und die Vermieterin dann hinausdrängen können. So sei die Vermieterin gedemütigt worden, eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar.

Das sah der BGH anders: Die Vermieterin trage durch ihr vorangegangenes Verhalten zumindest eine Mitschuld an dem Vorfall, hieß es. Sie habe sich nicht an die Vereinbarung gehalten, die lediglich eine Besichtigung der Rauchmelder vorgesehen habe. Der Vorfall sei wohl als „eine unschöne Begebenheit im Mietverhältnis“ zu bewerten, sagte die Vorsitzende BGH-Richterin Karin Milger dazu.

Der Mieterbund äußerte sich positiv zu dem Urteil: „Ein Vermieter muss das Hausrecht seines Mieters in der vermieteten Wohnung respektieren“, sagte Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten. Er könne in der vermieteten Wohnung nicht machen, was er wolle.

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