Prozesse:Vater von Amokläufer scheitert mit Klage gegen Ärzte

Kreidespuren zeigen den Umriss des Amokläufers Tim K. vor einem Autohaus in Wendlingen am Neckar, wo er sich erschossen hatte. (Foto: Ronald Wittek/Archiv)

Heilbronn (dpa) - Ärzte und Therapeuten des Amokläufers von Winnenden müssen keinen Schadenersatz für die Opfer zahlen. Das Landgericht Heilbronn wies eine entsprechende Klage vom Vater des Täters ab.

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Heilbronn (dpa) - Ärzte und Therapeuten des Amokläufers von Winnenden müssen keinen Schadenersatz für die Opfer zahlen. Das Landgericht Heilbronn wies eine entsprechende Klage vom Vater des Täters ab.

Die Experten der Psychiatrischen Klinik in Weinsberg hätten wenige Monate vor dem Amoklauf bei mehreren Treffen mit dem 17-Jährigen seine Gefahr erkennen und vor seinem Sohn warnen müssen, hatte der Vater argumentiert. Ein Gutachter hielt bei der Verhandlung entgegen: Es gebe keine denkbare Diagnose, die eine solche Tat auch nur ahnen lasse.

Zwar seien damals Behandlungsfehler gemacht worden, urteilte das Gericht am Dienstag, diese seien aber nicht mitursächlich für die Amoktat. Auch bei fehlerfreiem Verhalten der Ärzte hätten sie die Gefahr, die von dem 17-Jährigen ausging, nicht erkennen müssen.

Der Vater hatte gefordert, dass die Ärzte und Therapeuten die Hälfte des Schadenersatzes übernehmen, den er an Opfer, Hinterbliebene, die Stadt Winnenden und die Unfallkasse Baden-Württemberg zahlen muss. Das Landgericht taxierte diese Summe auf vier Millionen Euro.

Der 17-jährige Tim K. hatte am 11. März 2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden und auf der Flucht im nahe gelegenen Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Die Tatwaffe hatte sein Vater, ein Sportschütze, offen im Kleiderschrank liegen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte ihn später wegen fünfzehnfacher fahrlässiger Tötung zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe.

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