Münster (dpa) - Nikotinhaltige Flüssigkeiten für rauchfreie E-Zigaretten sind keine Arzneimittel. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Handel und Verkauf von Produkten rund um E-Zigaretten sind damit nicht strafbar. Das Gericht wies in drei Verfahren die Rechtsauffassungen der Stadt Wuppertal, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland zurück. Eine Begründung für die Urteile lag zunächst nicht vor. In allen Verfahren ließ das Gericht Revision zu.
Prozesse:Urteil: Umstrittene E-Zigaretten keine Arzneimittel
Münster (dpa) - Nikotinhaltige Flüssigkeiten für rauchfreie E-Zigaretten sind keine Arzneimittel. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Handel und Verkauf von Produkten rund um E-Zigaretten sind damit nicht strafbar. Das Gericht wies in drei Verfahren die Rechtsauffassungen der Stadt Wuppertal, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland zurück. Eine Begründung für die Urteile lag zunächst nicht vor. In allen Verfahren ließ das Gericht Revision zu.
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