München (dpa) – Eltern haften nach einem Urteil des Münchner Oberlandesgericht unter bestimmten Bedingungen für illegale Musik-Uploads ihrer Kinder. Eine Strafzahlung könne nur dann vermieden werden, wenn die Eltern konkret den Verantwortlichen benennen, teilte das Gericht mit. Es bestätigte das Urteil des Landgerichts München I zur Zahlung von rund 3500 Euro plus Zinsen wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht. Im konkreten Fall ging es um ein Album der Pop-Sängerin Rihanna.
Prozesse:Urteil: Eltern müssen für illegales Musikangebot im Internet zahlen
München (dpa) – Eltern haften nach einem Urteil des Münchner Oberlandesgericht unter bestimmten Bedingungen für illegale Musik-Uploads ihrer Kinder. Eine Strafzahlung könne nur dann vermieden werden, wenn die Eltern konkret den Verantwortlichen benennen, teilte das Gericht mit. Es bestätigte das Urteil des Landgerichts München I zur Zahlung von rund 3500 Euro plus Zinsen wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht. Im konkreten Fall ging es um ein Album der Pop-Sängerin Rihanna.
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