München (dpa) - Der Schokoladen-Hersteller Ritter Sport hat sich im Streit um die Kennzeichnung eines Vanillearomas gegen die Stiftung Warentest durchgesetzt. Das Landgericht München entschied, dass eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest weiterhin Bestand hat. Sollten die Prüfer erneut behaupten, dass die Voll-Nuss-Schokolade von Ritter Sport ein chemisch hergestelltes Vanillearoma enthalte, droht dem Urteil zufolge ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro.
Prozesse:Urteil: Ritter Sport setzt sich gegen Stiftung Warentest durch
München (dpa) - Der Schokoladen-Hersteller Ritter Sport hat sich im Streit um die Kennzeichnung eines Vanillearomas gegen die Stiftung Warentest durchgesetzt. Das Landgericht München entschied, dass eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest weiterhin Bestand hat. Sollten die Prüfer erneut behaupten, dass die Voll-Nuss-Schokolade von Ritter Sport ein chemisch hergestelltes Vanillearoma enthalte, droht dem Urteil zufolge ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro.
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