Prozesse:Urteil im Prozess um Spermaprobe eines Toten erwartet

Das Oberlandesgericht München will im Rechtsstreit um die Sperma-Probe eines Toten heute das Urteil verkünden. (Foto: David Ebener/Symbolbild)

München (dpa) - Im Rechtsstreit um die Sperma-Probe eines Toten will das Oberlandesgericht München heute seine Entscheidung verkünden.

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München (dpa) - Im Rechtsstreit um die Sperma-Probe eines Toten will das Oberlandesgericht München heute seine Entscheidung verkünden.

Eine 35 Jahre alte Frau klagt auf die Herausgabe einer Sperma-Probe ihres verstorbenen Ehemannes, um sich damit künstlich befruchten zu lassen. Ihr Mann war im Juli 2015 nach einer Herztransplantation gestorben, das Paar hatte sich vergeblich Kinder gewünscht.

Auch nach dem Tod des Mannes blieb bei der Witwe der Wunsch nach einem gemeinsamen Kind. Die Klinik verweigert die Herausgabe allerdings unter Berufung auf das Embryonenschutzgesetz - was die Klägerin für verfassungswidrig hält. Das Gericht hatte der Klägerin bei der Verhandlung Anfang Februar wenig Hoffnung gemacht und bereits eine Ablehnung der Klage angedeutet.

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