Darmstadt (dpa) - Die Bundespolizei darf Bewerber wegen Tätowierungen ablehnen. Das hat das Verwaltungsgericht Darmstadt in einem Eilverfahren entschieden. Eine junge Frau hatte sich für den gehobenen Polizeivollzugsdienst beworben, wie ein Gerichtssprecher sagte. Sie hat eine großflächige Tätowierung am rechten Unterarm. Die Bundespolizei hatte bei ihrer Ablehnung auf Richtlinien verwiesen, nach denen sichtbare Tätowierungen einer Einstellung in den Dienst entgegenstünden. Bundespolizisten sollten keine Ansätze für Provokationen bieten.
Prozesse:Urteil: Bundespolizei darf Bewerberin wegen Tätowierung ablehnen
Darmstadt (dpa) - Die Bundespolizei darf Bewerber wegen Tätowierungen ablehnen. Das hat das Verwaltungsgericht Darmstadt in einem Eilverfahren entschieden. Eine junge Frau hatte sich für den gehobenen Polizeivollzugsdienst beworben, wie ein Gerichtssprecher sagte. Sie hat eine großflächige Tätowierung am rechten Unterarm. Die Bundespolizei hatte bei ihrer Ablehnung auf Richtlinien verwiesen, nach denen sichtbare Tätowierungen einer Einstellung in den Dienst entgegenstünden. Bundespolizisten sollten keine Ansätze für Provokationen bieten.
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