Prozesse:Tritt gegen den Kopf: Drei Jahre Haft für Ultra-Vorsänger

Mönchengladbach (dpa) - Nach einem folgenschweren Tritt gegen den Kopf eines Fans ist der Vorsänger einer Ultra-Gruppierung von Borussia Mönchengladbach zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte habe bei einem Streit geschubst und getreten, aber nicht vorsätzlich gegen den Kopf seines Kontrahenten, stellte das Landgericht Mönchengladbach fest. Das Opfer war bei der Auseinandersetzung mit dem Kopf auf dem Pflaster aufgeschlagen und lag anschließend mit Hirnblutung und Hirnödem im Krankenhaus.

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Mönchengladbach (dpa) - Nach einem folgenschweren Tritt gegen den Kopf eines Fans ist der Vorsänger einer Ultra-Gruppierung von Borussia Mönchengladbach zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte habe bei einem Streit geschubst und getreten, aber nicht vorsätzlich gegen den Kopf seines Kontrahenten, stellte das Landgericht Mönchengladbach fest. Das Opfer war bei der Auseinandersetzung mit dem Kopf auf dem Pflaster aufgeschlagen und lag anschließend mit Hirnblutung und Hirnödem im Krankenhaus.

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