Prozesse:Tödliche U-Bahn-Schubserei - dreieinhalb Jahre Haft

München (dpa) - Nach einer U-Bahn-Schubserei in München ist ein Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht München I ordnete für den seit Jahren drogenabhängigen Angeklagten die Unterbringung in einer Entzugsanstalt an. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der heute 37-Jährige im Juni 2016 einen 87-Jährigen nach einem Wortgefecht beim Einsteigen in eine U-Bahn zu Fall gebracht hatte und sich des tödlichen Risikos bewusst war. Der Senior schlug mit dem Kopf auf und starb später an einem Schädelhirntrauma.

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München (dpa) - Nach einer U-Bahn-Schubserei in München ist ein Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht München I ordnete für den seit Jahren drogenabhängigen Angeklagten die Unterbringung in einer Entzugsanstalt an. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der heute 37-Jährige im Juni 2016 einen 87-Jährigen nach einem Wortgefecht beim Einsteigen in eine U-Bahn zu Fall gebracht hatte und sich des tödlichen Risikos bewusst war. Der Senior schlug mit dem Kopf auf und starb später an einem Schädelhirntrauma.

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