Hamm (dpa) - Ein Tempolimit mit einem Warnschild vor winterlichen Straßenverhältnissen gilt auch bei gutem Wetter. Das hat das Oberlandesgericht Hamm bekräftigt. Zum Zankapfel geriet ein rotes Dreieck mit einer schwarzen Schneeflocke auf weißem Grund. Ein Autofahrer war auf einer Bundesstraße im Siegerland mit Tempo 125 geblitzt worden. Ein elektronisch gesteuertes Verkehrszeichen zeigte aber nur Tempo 80 an. Darunter hingt das Schneeflocken-Schild. Das Schild „Schneeflocke“ solle nur die Akzeptanz der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung erhöhen, erläuterte der Bußgeldsenat.
Prozesse:Tempolimit mit Schnee-Warnung gilt auch ohne Schnee
Hamm (dpa) - Ein Tempolimit mit einem Warnschild vor winterlichen Straßenverhältnissen gilt auch bei gutem Wetter. Das hat das Oberlandesgericht Hamm bekräftigt. Zum Zankapfel geriet ein rotes Dreieck mit einer schwarzen Schneeflocke auf weißem Grund. Ein Autofahrer war auf einer Bundesstraße im Siegerland mit Tempo 125 geblitzt worden. Ein elektronisch gesteuertes Verkehrszeichen zeigte aber nur Tempo 80 an. Darunter hingt das Schneeflocken-Schild. Das Schild "Schneeflocke" solle nur die Akzeptanz der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung erhöhen, erläuterte der Bußgeldsenat.
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