Prozesse:Schulbegleiter für behindertes Kind - Wer zahlt?

Kassel (dpa) - Ein Schulbegleiter hilft einem behinderten Kind auf einer Regelschule - doch wer zahlt? Darüber entscheidet heute das Bundessozialgericht. Das Mädchen mit Down-Syndrom wurde mit Billigung des Schulamtes in der ersten Grundschulklasse gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unterrichtet. Weil sie an einer Sprach-, einer motorischen Entwicklungs- und einer Kommunikationsstörung sowie einer Schwäche der Feinmotorik leidet, unterstützte sie ein Schulbegleiter. Der Landkreis Tübingen wollte die Kosten in Höhe von 18 200 Euro nicht zahlen. Das Mädchen klagte - in den Vorinstanzen mit Erfolg.

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Kassel (dpa) - Ein Schulbegleiter hilft einem behinderten Kind auf einer Regelschule - doch wer zahlt? Darüber entscheidet heute das Bundessozialgericht. Das Mädchen mit Down-Syndrom wurde mit Billigung des Schulamtes in der ersten Grundschulklasse gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unterrichtet. Weil sie an einer Sprach-, einer motorischen Entwicklungs- und einer Kommunikationsstörung sowie einer Schwäche der Feinmotorik leidet, unterstützte sie ein Schulbegleiter. Der Landkreis Tübingen wollte die Kosten in Höhe von 18 200 Euro nicht zahlen. Das Mädchen klagte - in den Vorinstanzen mit Erfolg.

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