Prozesse:Richter halten Strandeintritt für rechtens

Lüneburg (dpa) - In den friesischen Badeorten Hooksiel und Horumersiel-Schillig haben Bewohner der Nachbargemeinden kein Recht auf kostenlosen Zugang zum Strand. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden. Zwei Bewohner benachbarter Kommunen hatten gegen die Gemeinde Wangerland geklagt, zu der die beiden Orte gehören. Dort werden von auswärtigen Gästen für den Zugang zum Strand von April bis Oktober drei Euro verlangt. Die Kläger hatten sich auf ein allgemeines Betretungsrecht nach dem Bundesnaturschutzgesetz berufen, das die Richter aber nicht sahen.

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Lüneburg (dpa) - In den friesischen Badeorten Hooksiel und Horumersiel-Schillig haben Bewohner der Nachbargemeinden kein Recht auf kostenlosen Zugang zum Strand. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden. Zwei Bewohner benachbarter Kommunen hatten gegen die Gemeinde Wangerland geklagt, zu der die beiden Orte gehören. Dort werden von auswärtigen Gästen für den Zugang zum Strand von April bis Oktober drei Euro verlangt. Die Kläger hatten sich auf ein allgemeines Betretungsrecht nach dem Bundesnaturschutzgesetz berufen, das die Richter aber nicht sahen.

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