Stuttgart (dpa) - Zwei Polizeiführer haben die Verantwortung für die Folgen für den massiven Wasserwerfer-Einsatz gegen Stuttgart-21-Gegner zurückgewiesen. Sie hätten während der Aktion keine Informationen darüber gehabt, dass Demonstranten durch die Wasserstöße verletzt worden seien, sagte ihr Verteidiger Olaf Hohmann zu Prozessauftakt am Landgericht Stuttgart. Den beiden Beamten wird fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Bei der Räumung des Stuttgarter Schlossgartens hatte die Polizei am 30. September 2010 zwei Wasserwerfer und Schlagstöcke eingesetzt.
Prozesse:Polizisten weisen Vorwürfe wegen Stuttgart-21-Einsatz zurück
Stuttgart (dpa) - Zwei Polizeiführer haben die Verantwortung für die Folgen für den massiven Wasserwerfer-Einsatz gegen Stuttgart-21-Gegner zurückgewiesen. Sie hätten während der Aktion keine Informationen darüber gehabt, dass Demonstranten durch die Wasserstöße verletzt worden seien, sagte ihr Verteidiger Olaf Hohmann zu Prozessauftakt am Landgericht Stuttgart. Den beiden Beamten wird fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Bei der Räumung des Stuttgarter Schlossgartens hatte die Polizei am 30. September 2010 zwei Wasserwerfer und Schlagstöcke eingesetzt.
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