Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zur Strafverfolgung von Hooligans gefällt. Organisierte Hooligangruppen können als kriminelle Vereinigungen angesehen werden, entschied Karlsruhe. Die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung oder deren Unterstützung kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Außerdem können die Ermittler die Telefone der so Verdächtigen überwachen, die Vereinigung kann verboten werden. Der BGH bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Dresden.
Prozesse:Organisierte Hooligan-Gruppen sind kriminelle Vereinigungen
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zur Strafverfolgung von Hooligans gefällt. Organisierte Hooligangruppen können als kriminelle Vereinigungen angesehen werden, entschied Karlsruhe. Die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung oder deren Unterstützung kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Außerdem können die Ermittler die Telefone der so Verdächtigen überwachen, die Vereinigung kann verboten werden. Der BGH bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Dresden.
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