Prozesse:Neun Jahre Haft für Mutter nach Familiendrama an der A8

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Vor dem Landgericht Ulm fällt das Urteil gegen eine Mutter, die ihre Tochter getötet und ihren Sohn verletzt hat. (Foto: Stefan Puchner/Archiv)

Ulm (dpa) - Eine 36-jährige Frau ist wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt worden, weil sie nahe der Autobahn 8 bei Ulm ihre Tochter erstochen und ihren Sohn schwer verletzt hat. Die depressive Mutter muss aber nicht ins Gefängnis, sondern soll in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden, wie das Landgericht Ulm am Montag urteilte.

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Ulm (dpa) - Eine 36-jährige Frau ist wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt worden, weil sie nahe der Autobahn 8 bei Ulm ihre Tochter erstochen und ihren Sohn schwer verletzt hat. Die depressive Mutter muss aber nicht ins Gefängnis, sondern soll in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden, wie das Landgericht Ulm am Montag urteilte.

Das Verbrechen hatte Entsetzen ausgelöst: Die Mutter tötete im Oktober 2014 in der Nähe der Autobahn ihre elfjährige Tochter und versuchte, ihren damals zweieinhalb Jahre alten Sohn umzubringen. Sie stach Dutzende Male mit einem Küchenmesser auf ihre schlafenden Kinder ein. Danach versuchte sie sich selbst zu töten - zuerst verletzte die 36-Jährige sich mit dem Messer, dann lief sie über die Autobahn, um sich überfahren zu lassen.

Die Frau gestand die Tat beim Prozessauftakt. „Ich wollte einfach sterben und wollte meine Kinder nicht alleine lassen“, sagte sie damals. Nach Ansicht des Gerichts führten Depressionen und Wahnvorstellungen zu der Tragödie. Ein Gutachter bestätigte die psychische Erkrankung der Frau im Prozess.

Der Hintergrund des Falls: Der Mann der 36-Jährigen hatte 2013 in der Schweiz einen Dealer getötet und kam dafür ins Gefängnis. Die Frau fühlte sich mitverantwortlich und entwickelte Wahnvorstellungen. Die Frau habe noch kurz vor der Tat „alle gut gemeinten Empfehlungen zu einer Behandlung in den Wind geschlagen“, schilderte Richter Gerd Gugenhan. Er schloss sich mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft an.

Die Mutter habe zwar durchaus zwischen Recht und Unrecht unterscheiden, aber nicht dementsprechend handeln können, sagte Gugenhan. Wegen ihrer psychischen Erkrankung sei sie nur vermindert schuldfähig. Die 36-Jährige sei zudem nicht vorbestraft und habe ein umfassendes Geständnis abgelegt.

„Es war sicher einer der Fälle, die in besonderem Maße von menschlicher Tragik geprägt waren“, sagte Oberstaatsanwalt Rainer Feil nach Prozessende.

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