Prozesse:Lebenslange Haftstrafe für Yagmurs Mutter

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Hamburg (dpa) - Sie quälte ihre kleine Tochter immer wieder, bis die dreijährige Yagmur schließlich qualvoll starb. Nun verurteilte das Landgericht Hamburg die Mutter wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe.

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Hamburg (dpa) - Sie quälte ihre kleine Tochter immer wieder, bis die dreijährige Yagmur schließlich qualvoll starb. Nun verurteilte das Landgericht Hamburg die Mutter wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Den Vater sprach das Gericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen schuldig. Er soll für vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Die dreijährige Yagmur war kurz vor Weihnachten 2013 in der Hamburger Wohnung ihrer Eltern an den Folgen schwerer Misshandlungen gestorben.

Die 27-jährige Mutter kann allerdings auf eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren hoffen. Denn das Landgericht stellte entgegen der Forderung der Staatsanwaltschaft keine besondere Schwere der Schuld fest.

Dieses Verfahren sei für das Gericht besonders belastend gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bülter. „Dies vor allem angesichts des Ausmaßes, in dem Yagmur gelitten hat.“ Bei der Obduktion waren 83 Verletzungen, Hämatome und Quetschungen sowie ein schlecht verheilter Bruch an einem Unterarm festgestellt worden. Das habe sogar der erfahrene Rechtsmediziner Klaus Püschel als „ungewöhnlich und extrem“ beschrieben.

Die Mutter habe sich durch Yagmur in ihrer Freiheit eingeschränkt gefühlt, sagte der Richter. Und sie sei wütend auf ihren Mann gewesen. Immer häufiger habe sie das Mädchen geschlagen und die Blutergüsse überschminkt, um die Misshandlungen zu verdecken. Sogar Yagmurs Leiche schminkte sie, bevor der Notarzt kam. Die Angeklagte habe „im Rechtssinne grausam getötet“, sagte der Richter.

Der 26 Jahre alte Vater hätte viele Möglichkeiten nicht genutzt, seine Tochter zu schützen, kritisierte der Richter. „Sie haben das Prinzip Hoffnung regieren lassen, wo entschlossenes Handeln notwendig gewesen wäre.“

Der Richter ging auch auf einen Bericht der Jugendhilfe ein, in dem zahlreiche Fehlentscheidungen und Nachlässigkeiten der Behörden aufgelistet sind. Die Summe der Unzulänglichkeiten hätten dazu geführt, dass die kleine Yagmur nur drei Jahre und zwei Monate alt geworden sei. Das sei beschämend.

Bereits im Januar 2013 war Yagmur wegen einer lebensgefährlichen Schädelverletzung im Krankenhaus gewesen. Ein Rechtsmediziner erstattete Strafanzeige wegen des Verdachts auf Kindesmisshandlung. Die Pflegemutter, bei der Yagmur vorübergehend lebte, wollte aber damals nicht ausschließen, die Verletzung beim Toben selbst verursacht zu haben. Darum kam Yagmur gut vier Monate vor ihrem Tod wieder zu ihren leiblichen Eltern.

Die Kleine wurde seit ihrer Geburt von Jugendämtern betreut. Ein Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft will seinen Abschlussbericht dazu am 18. Dezember vorlegen. Sowohl die Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft schlossen nicht aus, in Revision zu gehen.

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