Prozesse:Kosten für die Ersatz-Bankkarte? BGH gibt Verbraucherschützern recht

Karlsruhe (dpa) - Für die Ausstellung einer Ersatz-Bankkarte dürfen Banken nicht grundsätzlich Extrakosten berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter erklärten eine Vertragsklausel der Deutschen Postbank für unwirksam, weil sie zulasten der Verbraucher gegen geltendes Recht verstoße, wie es hieß. Die Regelung berechtigte die Bank dazu, für die Ausstellung einer Ersatzkarte 15 Euro zu berechnen. Damit hatte der Bundesverband Verbraucherzentralen mit seiner Revision in Karlsruhe Erfolg.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Karlsruhe (dpa) - Für die Ausstellung einer Ersatz-Bankkarte dürfen Banken nicht grundsätzlich Extrakosten berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter erklärten eine Vertragsklausel der Deutschen Postbank für unwirksam, weil sie zulasten der Verbraucher gegen geltendes Recht verstoße, wie es hieß. Die Regelung berechtigte die Bank dazu, für die Ausstellung einer Ersatzkarte 15 Euro zu berechnen. Damit hatte der Bundesverband Verbraucherzentralen mit seiner Revision in Karlsruhe Erfolg.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: